| Elezioni al Consiglio nazionale del 19.10.2003 |
| Sommario |
| Abbreviazioni e riferimenti |
| Fondamenti giuridici Bâle-Campagne |
| Vote anticipé |
| GPR 5 II : |
| Das Wahllokal ist am Abstimmungs- bzw. Wahltag und mindestens am Vortag wenigstens 1 Stunde offenzuhalten. |
| Vote par correspondance |
| GPR 7 II Satz 2 : |
| Das Stimmrecht-Couvert muss bis 12 Uhr des Tages vor dem Abstimmungs- oder Wahltag in der Gemeindeverwaltung eintreffen. |
| VGPR 7 : |
| Die stimmberechtigte Person, welche brieflich stimmen will, verschliesst den ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel in einem Umschlag mit der Aufschrift 'Stimm-/Wahlzettel'. Diesen Umschlag legt sie in das Stimmrecht-Couvert. Dieses muss zur Gültigkeit die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen. Das Stimmrecht-Couvert ist verschlossen in der Gemeindekanzlei abzugeben, in deren Briefkasten einzuwerfen oder bei einer Poststelle aufzugeben. Das Stimmrecht-Couvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden. |
| Vote par procuration |
| GPR 7 III und IV : |
| Stimmberechtigte, die wegen Invalidität oder aus einem anderen Grund dauernd unfähig sind, die für die Stimmabgabe erforderlichen Handlungen (Ausfüllen der Stimm- bzw. Wahlzettel usw.) selbst vorzunehmen, können diese durch andere Stimmberechtigte ausführen lassen. Das Stimmgeheimnis ist zu wahren. |